Lizenzrechtliche Bestimmungen

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  1. Nichtgewerbliche-Öffentliche Aufführungen
    Alle im Medienzentrum entliehenen Medien dürfen öffentlich aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter haben. Damit soll verhindert werden, dass eine Konkurrenz zu Kino und kommerziellem Filmverleih entsteht.
    Weitere Informationen erhalten Sie auf lehrer-online.de.
  2. Werbung
    Es darf keine Werbung für Filmveranstaltungen in Tageszeitungen, Rundfunk, Fernsehen oder im Internet gemacht werden, wohl aber im Kirchgemeindebrief oder in anderen Schreiben an einen begrenzten Nutzerkreis. Plakate im Schaukasten mit der Einladung zu einem “Gemeindeabend mit Film” liegen auch noch im Bereich des Möglichen. Auch Zeitungsberichte und Ankündigung in Veranstaltungskalendern sind erlaubt, weil sie nicht auf Initiative des nicht-gewerblichen Filmvorführers, sondern auf Initiative der Zeitungsredaktion erscheinen.
    Tipp: Falls Sie öffentlich auf Plakaten, Handzetteln oder in der Zeitung werben wollen, niemals den Titel nennen!
    Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Informationsblatt des Katholischen Filmwerks: Was geht Werbung? (PDF-Dokument 86 KB)
  3. Open-Air-Veranstaltungen
    Open-Air-Veranstaltungen sind mit den Filmlizenzen des Medienzentrums nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind gemeindeinterne Orte wie Pfarrgarten oder Kreuzgang.
  4. GEMA
    Für Filmvorführungen besteht seit 1.1.2024 eine generelle Meldepflicht bei der GEMA. Diese muss online über das Meldeportal der GEMA erfolgen: https://www.gema.de/portal/. Für die Meldung müssen Sie sich zunächst im Onlineportal registrieren. Eintritt darf für diese Filmvorführungen nicht genommen werden! Für kirchliche Veranstalter hat die EKD einen Rahmenvertrag mit der GEMA für das Jahr 2024 abgeschlossen. Hierdurch sind die GEMA-Gebühren für die Filmmusik abgegolten. Andere nicht-kirchliche Veranstalter erhalten nach der Onlinemeldung eine Rechnung über ca. 26 EUR (bis 150 Personen).

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