Lizenzrechtliche Bestimmungen
- Nichtgewerbliche-Öffentliche Aufführungen
Alle bei den Medienstellen ausgeliehenen Medien dürfen öffentlich aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter haben, d.h. dass für den Zutritt zu einer Medienpräsentation keinerlei Gelder verlangt werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass eine Konkurrenz zu Kino und kommerziellem Filmverleih entsteht. - Werbung
Es darf keine Werbung für Filmveranstaltungen in Tageszeitungen, Rundfunk, Fernsehen oder im Internet gemacht werden, wohl aber im Kirchgemeindebrief oder in anderen Schreiben an einen begrenzten Nutzerkreis. Plakate im Schaukasten mit der Einladung zu einem "Gemeindeabend mit Film" liegen auch noch im Bereich des Möglichen. Auch Zeitungsberichte und Ankündigung in Veranstaltungskalendern sind erlaubt, weil sie nicht auf Initiative des nicht-gewerblichen Filmvorführers, sondern auf Initiative der Zeitungsredaktion erscheinen.
Tipp: Falls Sie auf Plakaten, Handzetteln oder in der Zeitung werben wollen, umschreiben Sie den Inhalt des Films einfach und nennen nicht den Namen. - Open-Air-Veranstaltungen
Open-Air-Veranstaltungen sind nicht gestattet, wobei der Pfarrgarten oder der Kreuzgang (weil gemeindeintern) noch möglich ist, nicht jedoch die öffentlichen Plätze in den Kommunen. - GEMA
Wer einen Film mit Musik öffentlich abspielt, muss Gebühren an die GEMA zahlen. Kirchgemeinden und kirchliche Einrichtungen müssen sich darum nicht kümmern, da die EKD mit der GEMA einen Pauschalvertrag abgeschlossen hat: "Zwischen GEMA und der EKD existiert ein Pauschalvertrag, wonach für das Abspielen der Musik innerhalb eines Filmes keine gesonderte Vergütung gezahlt werden muss. Vorraussetzung ist, dass die Kirchengemeinde nicht öfter als einmal in der Woche eine Filmvorführung organisiert und als Eintritt nicht mehr als einen Euro erhebt." (Quelle: "Urheberrecht der Kirchen der EKD" / Deutschland 2004)
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Informationsblatt des Katholischen Filmwerks: Was geht? (PDF-Dokument 86 KB)
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Urheberrecht empfehlen wir folgende Links:
- Medienrecht in der Schule (PDF-Dokument)
Eine Broschüre aus dem Jahre 2006, die unter anderem die Themen behandelt: Mediengebrauch durch Lehrkräfte / Urheberrecht in der Schule/ Intranet / Rechtsfragen. - Urheberrecht in der Schule (http://www.urheberrecht.th.schule.de/)
Eine aktuelle Internetseite des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM).
Gern stehen Ihnen auch unsere MitarbeiterInnen in den Medienstellen mit Rat zur Seite.


