Gema Gebühren ab 2025

Wegen enthaltener gemapflichtiger Musik werden bei Filmvorführungen Gebühren fällig. Dies betrifft überwiegend Langfilme und kann vorher individuell gepüft werden unter: https://www.gema.de/portal/app/repertoiresuche/av-suche

Wichtig ist, dass die Vorführung vorher angemeldet wird und dabei auf die soziale Zweckbestimmung der religiösen, kulturellen oder die Wohltätigkeit hingewiesen wird.

Diese belaufen sich bei unentgeltlichen Veranstaltungen auf ca. 25 € pro Filmvorführung.
Wenn sich kirchliche Körperschaften über das Online-Portal anmelden, findet der GESAMTvertrag zwischen der EKD und der GEMA Anwendung, mit dem die GEMA der EKD und den aus dem Vertag Berechtigten (insbesondere kirchlichen Körperschaften) einen Nachlass von 20 % auf die GEMA-Gebühr einräumt.
Um sicherzugehen, dass dies auch berücksichtigt wird, sollte bei der Meldung darauf hingewiesen werden, dass man eine Körperschaft in der evangelischen Kirche ist, wenn sich dies nicht schon eindeutig aus der angemeldeten Bezeichnung der juristischen Person ergibt.
Für die Kosten ist es ebenso wichtig, dass die Parameter, die zur Tariffindung angewendet werden, berücksichtigt werden. Dazu gehört es dann auch, auf religiöse, kulturelle oder soziale Zweckbestimmung (§ 39 Abs. 3 VGG) oder die Wohltätigkeit einer Veranstaltung hinzuweisen, da mit dieser Einordnung ein weiterer Nachlass vorgenommen wird, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Sekretariat Abteilung Recht
Evangelische Kirche in Deutschland