GEMA über EKD-Pauschalvertrag für kirchliche Veranstaltungen abgegolten

In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu Rechnungslegungen der GEMA für die Musik bei Filmvorführungen bei gemeindlichen Veranstaltungen. Wir möchten Sie aus diesem Grund noch einmal informieren, dass GEMA-Rechnungen für Filmvorführungen, bei denen der Pauschalvertrag der EKD greift, nicht rechtmäßig sind. Die EKD schreibt nun in der Sache wie folgt:

“… Der Pauschalvertrag aus dem Jahr 1957, mit dem wir die Nutzung von Musik in Filmen bei der GEMA abgegolten haben, besteht zumindest bis zum 31.12.2023 weiter. Das bedeutet, dass die dortigen Rahmenbedingungen für ein Unterfallen unter den Pauschalvertrag zumindest bis zu diesem Zeitpunkt unverändert bleiben. Das bezieht sich auf die Höhe des Eintritts (nicht mehr als 1€) und die Häufigkeit der Filmnutzung (nicht häufiger als 1 x pro Woche).

Eine Meldepflicht sieht der Vertrag nicht vor. Die Zukunft des Vertrages ist aktuell noch nicht absehbar. Mindestens bis zum Jahresende sind Rechnungen in den Fällen, in denen der Pauschalvertrag greift, nicht rechtmäßig. Sollten Sie also Kenntnis von entsprechenden Rechnungstellungen erhalten, wäre zu prüfen, inwieweit ein Fall vorliegt, für den der Pauschalvertrag Anwendung findet. Wäre dies zu bejahen, ist die Rechnung hinfällig. Dann muss dies der GEMA gegenüber deutlich gemacht werden….”

Die EKD hat die GEMA auf die Problematik hingewiesen und dazu aufgefordert, die Rechnungstellungen zu unterlassen und bereits gezahlte Rechnungsbeträge an die Zahlenden zurückzuerstatten.

Bitte beachten Sie: Der Pauschalvertrag der EKD gilt für kirchliche Veranstaltungen, nicht für Filmvorführungen (kirchennaher Förder-)Vereine, Schulen und sonstiger Veranstalter. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. medienstelle.neudietendorf@ekmd.de oder 036202/77986-28.