Was bietet die MPLC-Schirmlizenz?
Die MPLC vergibt pauschale Jahreslizenzen, die nach Einrichtungstyp und Größe berechnet werden. Sie ermöglichen die öffentliche Vorführung von Filmen und Fernsehsendungen aus dem Katalog der von MPLC vertretenen Rechteinhaber. Siehe: MPLC Blanket License
Zu den vertretenen Studios gehören unter anderem:
- Disney, Warner Bros., Universal, Paramount, MGM, Lionsgate
sowie zahlreiche weitere unbekanntere Produzenten und Rechteinhaber. Siehe: Filmkatalog
Der Vorteil des Medienzentrums
Kirchliche Medienzentren verfolgen einen anderen Ansatz:
Wir erwerben gezielt Filme inklusive der erforderlichen Vorführrechte für Bildungs-, Gemeinde- und Veranstaltungsarbeit. Dadurch können Nutzerinnen und Nutzer die bereitgestellten Medien unmittelbar im Rahmen der Lizenzbestimmungen einsetzen.
Wer regelmäßig mit Kurzfilmen, Dokumentationen, theologischen Themen oder pädagogischen Medien arbeitet, findet im Medienportal oft passgenauere Angebote als in den großen kommerziellen Filmkatalogen.
Die Schirmlizenz ist kein Freifahrtschein
Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass mit einer MPLC-Lizenz jeder beliebige Film öffentlich gezeigt werden darf.
Tatsächlich gilt die Lizenz ausschließlich für Werke der von MPLC vertretenen Rechteinhaber. Vor jeder Vorführung muss daher geprüft werden, ob der gewünschte Film überhaupt vom MPLC-Rechteportfolio erfasst wird. Die MPLC selbst verweist auf ihre Titeldatenbank und Rechteinhaberlisten.
Gerade in der kirchlichen Bildungsarbeit spielen jedoch häufig Filme eine Rolle, die nicht zum klassischen Hollywood-Angebot gehören, beispielsweise:
- Kurzfilme
- Dokumentarfilme
- Unterrichtsfilme
- religionspädagogische Produktionen
- europäische Spielfilme
- deutsche Produktionen
- skandinavische Kinderfilme
Für diese Filme bietet die MPLC nicht automatisch die entsprechenden Rechte. Ob eine Vorführung möglich ist, muss jeweils gesondert geprüft werden.
GEMA: Ein separates Thema
Wichtig zu wissen:
Die Filmvorführlizenz und die GEMA sind zwei unterschiedliche Rechtsbereiche.
Auch wenn eine MPLC-Lizenz oder eine Vorführlizenz des Medienzentrums vorliegt, können für die im Film enthaltene Musik zusätzliche Melde- und Gebührenpflichten bei der GEMA entstehen. Seit 2025 sind Filmvorführungen mit GEMA-pflichtiger Musik grundsätzlich anzumelden. Siehe: Lizenzbestimmungen
Für kirchliche Veranstalter gelten dabei teilweise besondere Tarife aufgrund von Rahmenverträgen der Kirchen.


