Wer benötigt MPLC-Lizenzen?

Bildungseinrichtungen

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Kirchengemeinden, Jugendclubs, Bildungseinrichtungen und Seniorenheime von der Motion Picture Licensing Company (MPLC) kontaktiert. Ziel dieser Kampagnen ist der Verkauf einer sogenannten Schirmlizenz (Umbrella License) für öffentliche Filmvorführungen.

Dabei entsteht häufig der Eindruck, dass ohne eine solche Lizenz keine rechtssicheren Filmveranstaltungen möglich seien. Für Nutzerinnen und Nutzer des Medienzentrums der EKM trifft das jedoch in vielen Fällen nicht zu.

Unsere Filme sind bereits lizenziert

Alle Filme, die über das Medienzentrum der EKM ausgeliehen oder im Medienportal genutzt werden, verfügen bereits über die erforderlichen Rechte zur nichtgewerblichen-öffentlichen Vorführung. Zusätzliche Lizenzverträge mit der MPLC sind für diese Medien daher nicht notwendig.

Lizenzbestimmungen 

Beratung

Für Einrichtungen, die regelmäßig aktuelle Hollywood-Filme aus dem MPLC-Portfolio zeigen möchten, kann eine Schirmlizenz sinnvoll sein.

Wer jedoch die Medien des Medienzentrums der EKM nutzt, verfügt bereits über die notwendigen Rechte zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung. In diesen Fällen ist ein zusätzlicher MPLC-Vertrag in der Regel nicht erforderlich.
Im Zweifel beraten wir Sie gerne bei der Frage, welche Rechte für eine geplante Filmveranstaltung tatsächlich benötigt werden.

Was bietet die MPLC-Schirmlizenz?

Die MPLC vergibt pauschale Jahreslizenzen, die nach Einrichtungstyp und Größe berechnet werden. Sie ermöglichen die öffentliche Vorführung von Filmen und Fernsehsendungen aus dem Katalog der von MPLC vertretenen Rechteinhaber. Siehe: MPLC Blanket License

Zu den vertretenen Studios gehören unter anderem:

  • Disney, Warner Bros., Universal, Paramount, MGM, Lionsgate

sowie zahlreiche weitere unbekanntere Produzenten und Rechteinhaber. Siehe: Filmkatalog

Der Vorteil des Medienzentrums

Kirchliche Medienzentren verfolgen einen anderen Ansatz:

Wir erwerben gezielt Filme inklusive der erforderlichen Vorführrechte für Bildungs-, Gemeinde- und Veranstaltungsarbeit. Dadurch können Nutzerinnen und Nutzer die bereitgestellten Medien unmittelbar im Rahmen der Lizenzbestimmungen einsetzen.

Wer regelmäßig mit Kurzfilmen, Dokumentationen, theologischen Themen oder pädagogischen Medien arbeitet, findet im Medienportal oft passgenauere Angebote als in den großen kommerziellen Filmkatalogen.

Die Schirmlizenz ist kein Freifahrtschein

Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass mit einer MPLC-Lizenz jeder beliebige Film öffentlich gezeigt werden darf.

Tatsächlich gilt die Lizenz ausschließlich für Werke der von MPLC vertretenen Rechteinhaber. Vor jeder Vorführung muss daher geprüft werden, ob der gewünschte Film überhaupt vom MPLC-Rechteportfolio erfasst wird. Die MPLC selbst verweist auf ihre Titeldatenbank und Rechteinhaberlisten.

Gerade in der kirchlichen Bildungsarbeit spielen jedoch häufig Filme eine Rolle, die nicht zum klassischen Hollywood-Angebot gehören, beispielsweise:

  • Kurzfilme
  • Dokumentarfilme
  • Unterrichtsfilme
  • religionspädagogische Produktionen
  • europäische Spielfilme
  • deutsche Produktionen
  • skandinavische Kinderfilme

Für diese Filme bietet die MPLC nicht automatisch die entsprechenden Rechte. Ob eine Vorführung möglich ist, muss jeweils gesondert geprüft werden.

GEMA: Ein separates Thema

Wichtig zu wissen:

Die Filmvorführlizenz und die GEMA sind zwei unterschiedliche Rechtsbereiche.

Auch wenn eine MPLC-Lizenz oder eine Vorführlizenz des Medienzentrums vorliegt, können für die im Film enthaltene Musik zusätzliche Melde- und Gebührenpflichten bei der GEMA entstehen. Seit 2025 sind Filmvorführungen mit GEMA-pflichtiger Musik grundsätzlich anzumelden. Siehe: Lizenzbestimmungen

Für kirchliche Veranstalter gelten dabei teilweise besondere Tarife aufgrund von Rahmenverträgen der Kirchen.