Lizenzrechtliche Bestimmungen

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  1. Nichtgewerbliche-Öffentliche Aufführungen
    Alle im Medienzentrum entliehenen Medien dürfen öffentlich aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter haben. Damit soll verhindert werden, dass eine Konkurrenz zu Kino und kommerziellem Filmverleih entsteht.
    Weitere Informationen erhalten Sie auf lehrer-online.de.
  2. Werbung
    Es darf keine Werbung für Filmveranstaltungen mit Titelnennung in Tageszeitungen, Rundfunk, Fernsehen oder im Internet gemacht werden, wohl aber im Kirchgemeindebrief oder in anderen Schreiben an einen begrenzten Nutzerkreis. Plakate im Schaukasten mit der Einladung zu einem “Gemeindeabend mit Film” liegen auch noch im Bereich des Möglichen. Auch Zeitungsberichte und Ankündigung in Veranstaltungskalendern sind mit Filmtiteln erlaubt, weil sie nicht auf Initiative des nicht-gewerblichen Filmvorführers, sondern auf Initiative der Zeitungsredaktion erscheinen.
    Wichtig: Nennen Sie bitte niemals den Titel auf öffentlichen Plakaten, Handzetteln oder in der Zeitung!
    Tipp: Beschreibung des Themas, statt den Titel zu nennen. 
    Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Informationsblatt des Katholischen Filmwerks: Was geht Werbung? (PDF-Dokument 86 KB)
  3. Open-Air-Veranstaltungen
    Open-Air-Veranstaltungen sind mit den Filmlizenzen des Medienzentrums nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind gemeindeinterne Orte wie Pfarrgarten oder Kreuzgang.
    Es gibt es Auswahl an Filmen mit speziellen Open-Air Lizenzen.
  4. GEMA
    Wegen enthaltener gemapflichtiger Musik werden bei Filmvorführungen seit dem 1.1.2025 Gebühren fällig. Dies betrifft überwiegend Langfilme und kann vorher individuell gepüft werden unter: https://www.gema.de/portal/app/repertoiresuche/av-suche
    Wichtig ist, dass die Vorführung vorher angemeldet wird und dabei auf die soziale Zweckbestimmung der religiösen, kulturellen oder die Wohltätigkeit hingewiesen wird.
    Für Filmvorführungen besteht seit 1.1.2024 eine generelle Meldepflicht bei der GEMA. Diese muss im Vorfeld online über das Meldeportal der GEMA erfolgen: https://www.gema.de/portal/. Für die Meldung müssen Sie sich zunächst im Onlineportal registrieren. Eintritt darf für diese Filmvorführungen nicht genommen werden! Für kirchliche Veranstalter ist die Gebühr günstiger da die EKD einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen hat. Andere nicht-kirchliche Veranstalter erhalten in jedem Fall eine Rechnung. (ca. 26 EUR bis 150 Personen).

Wenn Sie einen Film verwenden möchten, der nicht in unserem Bestand ist, recherchieren wir gerne bei unseren Filmanbietern und sind behilflich bei der entsprechenden Lizenzklärung.

Telefon 036202 / 77986 28
Medienstelle.Neudietendorf@ekmd.de

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