Lizenzrechtliche Bestimmungen

Posted on by

Nichtgewerbliche-Öffentliche Aufführungen

Alle im Medienzentrum entliehenen Medien dürfen öffentlich aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter hat. Damit soll verhindert werden, dass eine Konkurrenz zu Kino und kommerziellem Filmverleih entsteht. Nichtgewerblich bedeutet, dass Sie höchstens eine Veranstaltung pro Woche ohne Eintritt veranstalten dürfen. Zudem gelten bestimmte Regeln für die Werbung.

Werbung

Es darf keine Werbung für Filmveranstaltungen mit Titelnennung in Tageszeitungen, Rundfunk, Fernsehen oder im Internet gemacht werden, wohl aber im Kirchgemeindebrief oder in anderen Schreiben an einen begrenzten Nutzerkreis. Plakate im Schaukasten mit der Einladung zu einem “Gemeindeabend mit Film” liegen auch noch im Bereich des Möglichen. Auch Zeitungsberichte und Ankündigung in Veranstaltungskalendern sind mit Filmtiteln erlaubt, weil sie nicht auf Initiative des nicht-gewerblichen Filmvorführers, sondern auf Initiative der Zeitungsredaktion erscheinen.
Wichtig: Nennen Sie bitte niemals den Titel auf öffentlichen Plakaten, Handzetteln oder in der Zeitung!
Tipp: Beschreibung des Themas, statt den Titel zu nennen. 
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Informationsblatt des Katholischen Filmwerks: Was geht Werbung? (PDF-Dokument 86 KB)

Open-Air-Veranstaltungen

Open-Air-Veranstaltungen sind mit den Filmlizenzen des Medienzentrums nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind gemeindeinterne Orte wie Pfarrgarten oder Kreuzgang.
Es gibt es Auswahl an Filmen mit speziellen Open-Air Lizenzen.

GEMA

Wegen enthaltener gemapflichtiger Musik sind Filmvorführungen seit dem 1.1.2025 melde- und gebührenpflichtig. Dies betrifft überwiegend Langfilme und kann vorher individuell geprüft werden unter: https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarif-t
Wichtig ist, dass die Vorführung VOR der Veranstaltung angemeldet wird und dabei ggf. auf die soziale Zweckbestimmung der religiösen, kulturellen oder die Wohltätigkeit hingewiesen wird.
Die Meldung erfolgt online über: https://www.gema.de/portal/. Für die Meldung müssen Sie sich zunächst im Onlineportal registrieren. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Kirchgemeinde bereits über die Kirchenmusik über ein Konto verfügt.

Eintritt darf für diese Filmvorführungen nicht genommen werden! Für kirchliche Veranstalter ist die Gebühr günstiger (26,04 EUR – Stand 2026) da die EKD einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen hat. Andere nicht-kirchliche Veranstalter bezahlen 30,40 EUR für eine Veranstaltung bis 150 Personen (Stand 2026).

Wenn Sie einen Film verwenden möchten, der nicht in unserem Bestand ist, recherchieren wir gerne bei unseren Filmanbietern und sind behilflich bei der entsprechenden Lizenzklärung.

Telefon 036202 / 77986 28
Medienstelle.Neudietendorf@ekmd.de

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Urheberrecht empfehlen wir folgende Links: