NEU: Rahmenvertrag mit der GEMA für 2024 abgeschlossen – Meldepflicht bleibt

Für kirchliche Veranstalter hat die EKD nun doch noch einen Rahmenvertrag mit der GEMA für das Jahr 2024 abgeschlossen. Hierdurch sind die GEMA-Gebühren für die Filmmusik abgegolten. Das aktuelle Dokument der EKD finden Sie HIER.

Es besteht jedoch seit 1.1.2024 eine generelle Meldepflicht für Filmveranstaltungen bei der GEMA. Diese muss online über das Meldeportal der GEMA erfolgen: https://www.gema.de/portal/. Für die Meldung müssen Sie sich zunächst im Onlineportal registrieren.

Eintritt darf für diese Filmvorführungen nicht genommen werden!

Sollten Kirchgemeinden bereits eine Rechnung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der GEMA in Verbindung und verweisen auf den 2024 gültigen Rahmenvertrag. Andere nicht-kirchliche Veranstalter erhalten nach der Onlinemeldung eine Rechnung über ca. 26 EUR (bis 150 Personen).